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Die Präsentation zur "Abwassertransportleitung Brevörde - Holzminden", die in der öffentlichen Sitzung des Fachausschusses Bauen und Umwelt des Landkreises Holzminden am 19.04.2012 vorgestellt wurde, hat der WVIW auf seinen Webseiten veröffentlicht unter http://wviw.de/html/aktuelles.html

Abwasserpipeline

PRESSEMITTEILUNG vom 15.05.2012

Grüne bleiben bei Nein zu Abwasserpipeline

Meyer: “Gebührenzahler wird belastet”

Ottenstein. Auf einer öffentlichen Versammlung in Ottenstein haben die Grünen in der Region ihre Ablehnung der geplanten Abwassertransportleitung Brevörde-Holzminden für mindestens 2,6 Millionen Euro bekräftigt. “Es bleibt auch nach der Präsentation des Wasserverbandes der Eindruck, dass die Leitung auf Kosten des Gebührenzahlers und zugunsten eines Großbetriebs gebaut werden soll. Die Variante B einer eigenen Vorklärung in Glesse für nur 530.000 Euro erscheint uns zur Lösung der Probleme für den Betrieb als auch für die Bürgerinnen und Bürger in der Samtgemeinde besser und sinnvoller”, sagte der Fraktionssprecher im Kreistag Christian Meyer. Dass der Wasserverband eine Erhöhung der Gebühren im Zusammenhang mit der Pipeline nicht ausschließen will, machte viele der erschienenen Zuhörer misstrauisch, wie die kontroverse Diskussion zwischen Befüwortern und Gegnern ergab. Die Grünen kritisierten die Kalkulation des Wasserverbandes für die Pipeline in mehreren Punkten als “offensichtlich falsch”. Weiterlesen

Artikel TAH Sonnabend, 21. April 2012

Projekt Abwasserleitung sorgt weiter für Debatten

Dielmissen (fhm). Direkt hinter den Ausschussmitgliedern beginnen schon die Reihen der Zuhörer. Fast 70 Interessierte verfolgten die Sitzung des Kreisbauausschusses in Dielmissen, in der vom Wasserverband Fakten und Zahlen zur geplanten Abwassertransportleitung Brevörde-Holzminden auf den Tisch gelegt wurden. Seit drei Jahren wird über dieses Projekt intensiv diskutiert. Henning Stegie, Geschäftsführer des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland, stellte in einer ausführlichen Präsentation die Einzelheiten und die Kalkulationen des Wasserverbandes vor. Danach gab es eine intensive Diskussion um die verschiedenen Aspekte dieses Vorhabens. Eine Beschlussempfehlung, ob der Landkreis 200.000 Euro Zuschuss freigeben soll, gab der Ausschuss nicht.

Henning Stegie: Man kann prinzipiell keine Gebührengarantie geben

Wasserverband präsentiert Zahlen und Fakten zur geplanten Abwassertransportleitung Brevörde-Holzminden

Dielmissen (fhm). „Das ist des Landkreises Holzminden nicht würdig; Bestuhlung mit Bierbänken bei einer öffentlichen Sitzung. Kreistagsabgeordneter Peter Ruhwedel, der als Zuhörer gekommen war, formulierte gleich zu Beginn den Ärger und das Unverständ­nis einiger Bürger. Im Sitzungsraum des Wasserverbandes Ithbörde/ Weserbergland kam am Donnerstagnachmittag der Bau- und Umweltausschuss des Landkreises Holzminden zusammen, um sich über Zahlen und Fakten zur geplanten Abwassertransportleitung Bre­vörde-Holzminden zu informieren. Der Kreistag hatte die vorgesehene Fördersumme von 200.000 Euro mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser soll erst dann wegfallen, wenn die Öffentlichkeit über dieses Projekt ausreichend unterrichtet wird. Weiterlesen

Artikel TAH Dienstag, 17. April 2012

Oberlandesgericht verlangt Rechtsgrundlage für Gebührenerhöhung

Komplettes Urteil im Fall der Klage von 79 Poller Bürgern gegen den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland liegt jetzt vor

Polle (fhm). Das Oberlandesgericht Celle hat die Berufung des Wasserverbandes Ithbör­de gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim abgelehnt (der TAH berichtete). 79 Pol­ler Bürger hatten gegen den Wasserverband wegen der Gebührenerhöhung geklagt. Sie gingen gerichtlich gegen die Erhöhung der Wasser- und der Abwassergebühren vor, die am 1. Januar 2009 vorgenommen wurde.

Bei der ersten Instanz, dem Landgericht Hildesheim, hatten die Kläger zur Hälfte Recht bekommen. Zwar wurden die Erhöhung der Wassergebühren bestätigt und für korrekt an­gesehen, aber die Erhöhung der Abwassergebühren in Polle ist unwirksam. Gegen diese Entscheidung ging der Wasserverband in Berufung. Er wollte, dass auch die Erhöhung der Abwassergebühren als gültig anerkannt wird.

Die Richter in Celle lehnten jetzt die Berufung des Wasserverbandes ab. Für die Richter gab es keinen Grund, das Urteil des Landgerichts außer Kraft zu setzen. Denn die Beru­fungsrichter fanden einen neuen Grund, warum die Erhöhung der Abwassergebühren nicht richtig sei. Der Wasserverband hatte überhaupt keine Rechtsgrundlage für die Ge­bührenerhöhung. „Für ein Erhöhungsverlangen bedarf es im Verhältnis zwischen den Par­teien einer wirksamen Rechtsgrundlage”, so die Entscheidung des Berufungsgerichtes. Man darf keine Gebühren erhöhen, wenn man das nicht vorher im Vertrag oder den Allge­meinen Vertragsbedingungen festgelegt habe.

Die Samtgemeinde Polle hat 2001 den Wasserverband mit der Wasserver- und Entsor­gung beauftragt.

Das sei erst einmal in Ordnung, so das Gericht. Der Wasserverband nimmt jetzt eine ho­heitliche, eine Aufgabe der Gemeinde wahr, arbeitet aber dabei auf privatrechtlicher Basis. So wie es Firmen im täglichen Geschäftsleben jeden Tag machen. Deshalb gebe es auch beim Wasserverband Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Nutzer und Kunden des Wasserverbandes gelten.

Nicht öffentlich-rechtlich

Bei der Gebührenerhöhung habe sich der Wasserverband auf das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz berufen, stellten die Richter fest. Das sei aber nicht richtig, weil dieses Gesetz nur den öffentlich-rechtlichen Bereich betreffe. Denn wenn man die hoheitli­che Aufgabe der Abwasserentsorgung auf privatrechtlicher Basis durchführe, kann man sich bei Preiserhöhungen nicht auf öffentlich-rechtliche Bestimmungen berufen. Somit ha­be der Wasserverband kein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht, was aber notwen­dig sei, so die Richter. Keine Gebührenerhöhung ohne klare Rechtsgrundlage und ohne klare Zuständigkeit. Eine Unternehmen der Privatwirtschaft könne sich nicht auf öffentlich-rechtliche Vorgaben berufen.

Die Richter machten einen theoretischen Exkurs in ihrem Berufungsurteil. Selbst wenn man die Allgemeinen Bedingungen des Wasserbandes einfach als wirksam und gültig an­nehmen würde, müsste sich der Wasserverband bei Gebührenerhöhungen auf die Erhö­hungsklausel berufen. Aber diese Klausel in den Allgemeinen Bedingungen des Wasser­verbandes sei nicht konkret genug. Sie sei inhaltlich zu unbestimmt. Daher wäre sie, selbst wenn man sie anwenden könnte, ebenfalls unwirksam. In zweifacher Hinsicht gebe es keine wirksame Grundlage für die Erhöhung. Die Richter berufen sich auf das gesetzli­che Transparenzgebot. Außerdem habe der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall bekräftigt (es ging um Gaspreise), dass unbestimmte Preiserhöhungsklauseln generell un­wirksam sind.

Abgelehnt hat das Oberlandesgericht das Argument des Wasserverbandes, dass die un­wirksame Gebührenerhöhung aus wirtschaftlichen Gründen für den Verband unzumutbar sei. Der Wasserverband, so das Gericht, habe die Möglichkeit, neue Allgemeine Bedin­gungen zu formulieren und die Preiserhöhungsklausel dann konkret zu formulieren, so dass sie vor Gericht Bestand haben kann.

Noch etwas hatte das Landgericht Hildesheim vor gut einem Jahr ins Urteil hineinge­schrieben: Die Kosten für die noch nicht gebaute Abwassertransportleitung von Brevörde nach Holzminden dürfen nicht in die Kalkulation der Gebühren einbezogen werden. Die Abwasserleitung wird am Donnerstag Thema der Bauausschuss-Sitzung des Landkreises Holzminden sein. Um 15 Uhr werden im Sitzungssaal des Wasserverbandes in Dielmis­sen in öffentlicher Sitzung die Kalkulation für diese Leitung vorgestellt.

Leserbrief TAH Sonnabend, 14. April 2012

Wir sind überrascht und verärgert darüber, dass die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt in Dielmissen in den Gebäuden des Wasserverbandes stattfinden soll. Eigent­lich gehen wir davon aus, dass öffentliche Ausschusssitzungen des Kreistages auch in Räumen des Landkreises stattfinden. Mit dem Tagungsort Dielmissen will man anschei­nend möglichst weit weg von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern tagen. Die Verant­wortlichen des Wasserverbands scheinen nichts gelernt zu haben. Wer ernsthaft informie­ren und überzeugen möchte, greift nicht zu Winkelzügen und diktiert der Politik die Bedin­gungen. Weiterlesen

Artikel TAH Sonnabend, 24. März 2012

Oppositionsgruppe rettet mit ihrer Stimmenthaltung den Nachtragshaushalt der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle

Polle (pd). Weil SPD- und Grünenfraktion der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle uneins darüber sind, dass der Sperrvermerk für den Investitionszuschuss der Abwasserleitung Brevörde-Holzminden aufgehoben wurde (der TAH berichtete), wäre die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes beinahe geplatzt. Die Grünen-Fraktion stimmte in der Samtgemeinderatssitzung im Poller Hotel „Zur Burg” geschlossen gegen den Haushalt, die erforderliche Mehrheit in der Abstimmung war damit nicht mehr gegeben. Nur durch die kurzfristig beschlossene Stimmenthaltung der Opposition konnte der Nachtrag, der die Ausgeglichenheit des Etats ansonsten nicht berührt, dann schließlich doch durchgewinkt werden.

Ganz nüchtern erklärte Grünen-Fraktionssprecher Andreas Kretschmer, dass die Grünen dem Nachtragshaushalt, in dem die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von 100.000 Euro für die Leitung enthalten ist, ablehne, da man die Stellungnahme des Abwasserverbandes gegenüber dem Kreis hinsichtlich der Kalkulationsgrundlage und der Darstellung alternativer Modelle abwarten wolle. Der Kreistag hatte seinerseits seinen Investitionszuschuss mit einem Sperrvermerk versehen, weil eine solche Stellungnahme fehlte (der TAH berichtete). Weiterlesen

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